Verwaltung des eigenen Vermögens. Dies umfasst insbesondere den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Wertpapieren aller Art, insbesondere Aktien, Schuldverschreibungen, Anleihen, Zertifikate, Investmentfondsanteile, börsengehandelte Fonds sowie Derivate und strukturierte Finanzprodukte; den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen jeder Rechtsform sowie die Übernahme der Geschäftsführung bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften; den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von sonstigen Vermögensgegenständen, insbesondere Immobilien und Grundstücken, Edelmetallen sowie anderen Sachwerten sowie die Anlage liquider Mittel in Bankguthaben, Geldmarktinstrumenten und vergleichbaren Finanzanlagen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen vorzunehmen und alle Rechtsgeschäfte abzuschließen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG oder des WpIG und erbringt keine Finanzportfolioverwaltung für Dritte.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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