Energie AG Oberösterreich Renewable Power GmbH
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäfts- führer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
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Beschluss d. Gesellschafter
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