Farmdok GmbH
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten, sofern nicht einzelnen Geschäftsführern/Geschäftsführerinnen die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilt wird.
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