- der Erwerb, die Entwicklung, die Bebauung, die Verwaltung, das Halten und die Veräußerung von lmmobilien jeder Art, einschließlich Grundstücken, Wohnungseigentum, Teileigentum, Erbbaurechten sowie sonstigen grundstücksgleichen Rechten; - die Durchführung von Projektentwicklungen, insbesondere betreffend Planung, Errichtung, Sanierung, Modernisierung oder Umgestaltung von lmmobilien; - die Durchführung von Bauvorhaben; - die Aufteilung von lmmobilien in Wohnungs- und Teileigentum; - die Vermietung und Verpachtung; - die Eingehung von stillen Gesellschaftsverhältnissen (typisch oder atypisch) mit natürlichen oder juristischen Personen, projektbezogen oder projektunabhängig, insbesondere zur Kapitalbeschaffung, Beteiligung Dritter am wirtschaftlichen Erfolg oder zur Durchführung einzelner lmmobilienentwicklungen; - die Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten, Beteiligungsmöglichkeiten und lmmobilienprojekten, auch im Namen verbundener Unternehmen. Alles Vorstehende ist nur insoweit Unternehmensgegenstand, als es hierzu von Rechts wegen keiner gesonderten Erlaubnis bedarf.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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