KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten, sofern mit Beschluss der Gesellschafter nicht einzelnen Geschäftsführern/Geschäfts- führerinnen die Alleinvertretungsmacht eingeräumt wird.
Finanzübersicht
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Veränderungen
Netzwerk
Historie
Beschluss d. Gesellschafter
Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss
Antrag
Beschluss d. Gesellschafter
Beschluss d. Gesellschafter
Beschluss d. Gesellschafter
Antrag
Jahresabschluss
Ergebnisverwendungsbeschluss
Beschluss d. Gesellschafter
Einbringungsvertrag
Beschluss d. Gesellschafter
Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft