Die Stiftung dient auf freiwilliger Basis der Ergänzung der bereits zu Gunsten der Arbeitnehmer der CH Media Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie ihrer Hinterbliebenen bestehenden privaten und öffentlichrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen, gegen die wirtschaftlichen Folgen von unverschuldeten Notlagen, Alter, Invalidität, Krankheit und Tod. Die Stiftung bezweckt ferner die Schaffung von Reserven zur Ermöglichung und Sicherstellung der der CH Media Holding AG oder ihrer Tochterfirmen obliegenden Leistungen, wie Sparraten, Risikoprämien etc. an die Personalvorsorgestiftung in Notfällen und In Zeiten schlechten Geschäftsganges. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die CH Media Holding AG und deren Tochterfirmen gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind oder denen lohnähnlicher Charakter zukommt, wie z.B. Teuerungszulagen, Familienzulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke usw. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung zugunsten der Arbeitnehmer geeignete Versicherungen abschliessen oder in bereits bestehende Versicherungsverträge eintreten, wobei sie in allen Fällen Versicherungsnehmerin sein muss. In die Fürsorge können auch Arbeitnehmer von neuen Tochterfirmen einbezogen und in Versicherungsverträgen mitversichert werden.
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