Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmen, welche sich im Sinne von Abs. 3 der Stiftung mit Anschlussvertrag angeschlossen haben, sowie ihre Angehörigen und Hinterlassenen. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Durch Beschluss des Stiftungsrats kann im Einvernehmen mit der Firma, auch das Personal von Betrieben, die mit der Firma finanziell und wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Betrieben die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Anschlussvereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgnissen dürfen nur Vorsorgeleistungen erbracht werden. Ausgeschlossen sind Leistungen zu denen die Firma rechtlich verpflichtet ist, oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise erbringt (wie Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen etc.).
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