Phoenix Knowledge Wings gGmbH
Geschäftszweck
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Der Zweck der Gesellschaft ist: 1. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO sowie 2. die Förderung der Jugendhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO. (3) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: - Die Organisation und Durchführung von Kursen und Seminaren, insbesondere zur Vorbereitung von Erasmus Plus Austauschprogrammen und vergleichbaren Austauschprogrammen. - Kurze Trainingskurse, für Schüler und Studenten im Bereich des politischen Aktivismus, mit Fokus auf Menschenrechten und rechtliche Grundlage von Protesten. - Theoretische Forschung, insbesondere Zusammenarbeit mit Universitäten zur Modernisierung der Lehrmethoden mit Fokus auf Interaktiven Methoden. - Zusammenarbeit mit Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, Universitäten, Schulen und Think-tanks. Insbesondere im Rahmen von Runden Tischen und als Teilnehmer an parlamentarischen Ausschüssen mit dem Ziel, die Qualität von Lehre und Ausbildung zu steigern. - Interaktive Lernangebote und Teambuilding-Aktivitäten, insbesondere zur Fähigkeitsvermittlung für arbeitslose Jugendliche sowie Jugendliche ohne schulische, akademische oder Ausbildungsabschlüsse. - Multimedia und Internetressourcen, insbesondere Kurse für die Vermittlung von praktischen Fähigkeiten in Bereichen wie Bauwesen und Architektur, auch unter Zuhilfenahme von VR-Technik. - Digitale Aufklärung mit dem Ziel, jungen Akademikern Hilfestellung bei der Veröffentlichung (Publishing) von wissenschaftlichen Aufsätzen und Schriften zu leisten. - Künstlerische Workshops (wie bspw. Gamification-Methoden) mit dem Ziel, Jugendlichen, Schülern und Studenten neue Lern- und Wissensaneignungstechniken zu vermitteln. (4) Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Unternehmensgegenstand unmittelbar zu fördern geeignet sind. Zur Erfüllung ihres Satzungszwecks kann sie auch steuerbegünstigte Tochtergesellschaften gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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