STRABAG AG
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind, durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch eines von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, durch Beschluß einem, mehreren oder allen Vorstandsmitgliedern selbständige Vertretungsbefugnis zu erteilen oder besondere Vertretungs- regelungen festzulegen.
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Bilanz
Jahr: 2023