velpTEC GmbH
Geschäftszweck
(1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Konzeption und Produktion von digitalen Medienformaten für externe und interne Unternehmenskommunikation. Sowie die Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Schulungen, Weiterbildungen und Lehrgängen in betriebswirtschaftlichen, sprachlichen, bürotechnischen und gewerblich-technischen Bereichen sowie im EDV-Bereich und das Anbieten und die Erbringung damit verbundener Leistungen. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Konzeption, Organisation, Durchführung und Betreuung von Bildungsangeboten auf tertiärer und quartärer Bildungsebene in betriebswirtschaftlichen, sprachlichen, gewerblich technischen und naturwissenschaftlichen sowie informationstechnischen Bereichen, und aller damit verbundenen Dienstleistungen (inkl. Forschungsleistungen). (2) Die Gesellschaft darf sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf sich an anderen Unternehmen, auch wenn diese einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten. (3) Die Parteien beabsichtigen, gemeinschaftlich durch die Gesellschaft in betriebswirtschaftlichen, sprachlichen, bürotechnischen, naturwissenschaftlichen, informationstechnischen, gewerblichtechnischen und EDV-Bereichen Bildungsangebote auf tertiärer und quartärer Bildungsebene anzubieten sowie in diesen Bereichen Leistungen und Forschungsaktivitäten zu erbringen. Die in diesem Zusammenhang angebotenen Schulungen, Lehrgänge, (wissenschaftliche) Weiterbildungen sowie Studienangebote sollen - auch im europäischen und internationalen Bereich - zur Ausbildung durchgeführt werden. Dies soll die Vermittlung von Praktika und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt einschließen. Die ordnungsgemäße Vorbereitung erstreckt sich auch auf Prüfungen, die vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegen sind.
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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